Die Gutachten beantworten die gerichtlichen Fragestellungen fundiert und nachvollziehbar.
Jedes Gutachten enspricht den wichtigsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, des OLG und erfüllt die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht und im Bereich der Kriminalprognose.